Windenergieanlagen
Vom Entwurf bis zum Planfeststellungsverfahren. Unsere Expertise sichert Ihnen eine reibungslose Projektabwicklung.

Wir sorgen dafür, dass es bei der Abnahme keine bösen Überraschungen gibt.
Emissionsmessungen und Interimsverfahren
Windenergieanlagen, die eine Höhe von über 50 m erreichen, sind genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass eine Beurteilung nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – kurz TA Lärm – erforderlich ist. Auch für Windenergieanlagen unter 50 m, die sich in einem Windpark mit mindestens 20 Anlagen befinden, gelten diese Regeln. Wir helfen Ihnen, die nötigen Lärmvorgaben einzuhalten und sicherzustellen, dass alle Genehmigungsanforderungen erfüllt werden.

Präzise Lärmanalysen: Sicherheit für Ihre Genehmigung
Bisher wurde für die Ausbreitungsberechnung die in der TA Lärm festgelegte Rechenvorschrift DIN ISO 9613-2 verwendet. Diese Norm eignet sich jedoch nur für bodennahe Schallquellen bis maximal 30 m Höhe. Bei Immissionsprognosen für Anlagen mit mehr als 30 m Höhe greifen wir deshalb auf ein Interimsverfahren des Normenausschusses Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) zurück. Dies garantiert präzise Beurteilungspegel, die wir den Richtwerten der TA Lärm gegenüberstellen, um Ihre Projekte wohlvorbereitet in die Genehmigungsphase zu schicken.
Individuelle Schallmessungen für Ihr Projekt
Neben den erwähnten Verfahren bieten wir auch Emissionsmessungen nach der DIN EN 61400-11 (VDE 0127-11:2013-09) an. Diese Norm speziell für Windenergieanlagen beschreibt Schallmessverfahren im Detail und gehört zur Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen. Durch präzise Schallpegelmessungen prüfen wir, ob der in Ihrer Baugenehmigung angegebene Schallleistungspegel eingehalten wird. Damit sorgen wir dafür, dass es bei der Abnahme keine bösen Überraschungen gibt.
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung von Beginn an und machen Sie Ihr Projekt zum Erfolg!
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