Was passiert, wenn ein Vorhaben zu laut ist?
Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte
Je nach Lärmart, Tageszeit und Gebietsnutzung des Planvorhabens gelten unterschiedliche Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte für die maximale Schallbelastung im Gebiet. Stellt sich im Laufe einer schalltechnischen Untersuchung heraus, dass die geltenden Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden können, sind Schallschutzmaßnahmen notwendig. Generell sind dabei aktive Schallschutzmaßnahmen passiven Maßnahmen vorzuziehen. Mit Hilfe eines 3D-Rechenmodells werden Konzepte zur Reduzierung der Beurteilungspegel erstellt.
Aktive Schallschutzmaßnahmen
Die HeWes Umweltakustik GmbH bereitet im Fall der Überschreitung von Orientierung- bzw. Immissionsrichtwerten Vorschläge für eine Umsetzung aktiver Schallschutzmaßnahmen vor. Aktive Schallschutzmaßnahmen können zum Beispiel Schallschutzwände oder -wälle sein. Optimalerweise wird die Höhe der Wände und Wälle so gewählt, dass ein Vollschutz erreicht wird. Ein Vollschutz ist dann erreicht, wenn die Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte in jedem Stockwerk einer schutzbedürftigen Bebauung eingehalten werden können. Für einen Vollschutz bräuchte es jedoch oftmals sehr hohe Wände und Wälle, sodass städtebauliche Probleme auftreten können. Daher sind in einem solchen Fall ergänzend passive Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Passive Schallschutzmaßnahmen
Passive Schallschutzmaßnahmen können zum Beispiel bei einer Neuerrichtung eines Wohnhauses die lärmoptimierte Baukörper- und Grundrissgestaltung sein. Auch vorgehängte Fassaden oder eine Festverglasung gehören zu den passiven Schallschutzmaßnahmen. Für die Dimensionierung der Außenbauteile (Dach, Fassaden, Fenster etc.) werden die maßgeblichen Außenlärmpegel ausgewiesen.
Durch diese Maßnahmen kann der Beurteilungspegel reduziert und die geltenden Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte wieder eingehalten werden. Es können gesunde Wohnverhältnisse entstehen und eine Gesundheitsgefährdung vermieden werden.