Straßen- und Schienenverkehr
Straßen- und Schienenverkehr
Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenstrecken, …
Eine Beurteilung der Immissionen durch den Straßen- und Schienenverkehr erfolgt im Falle eines Neubaus oder einer wesentlichen Änderung mit Hilfe der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV. Die hier genannten Immissionsgrenzwerte sind für den Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) und den Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) einzuhalten.
Die Berechnung der Beurteilungspegel erfolgt mit Hilfe von prognostizierten Verkehrszahlen. In der Simulationssoftware (SoundPLAN) wird ein 3D-Rechenmodell der Straße bzw. Schiene sowie der umgebenden Bebauung erstellt. Bei einer Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV erfolgt die Durchführung einer detaillierten Variantenuntersuchung zur Ermittlung der Schallschutzvariante mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ein Vollschutz (Einhaltung der Immissionsgrenzwerte tags und nachts an allen Gebäuden und Stockwerken) ist oft nur mit der Errichtung von Schallschutzwänden mit großen Höhen möglich. Daher wird häufig eine Kombination aus aktiven Maßnahmen (Schallschutzwände und –wälle, Fahrbahnbelag, etc.) und passiven Maßnahmen (Schallschutzfenster, Entschädigung für Außenwohnbereiche, etc.) gewählt. Das so ermittelte Schallschutzkonzept wird den weiteren Berechnungen zugrunde gelegt.
In einem ausführlichen Untersuchungsbericht werden die angesetzten Randbedingungen, das ggf. umzusetzende Schallschutzkonzept sowie die Ergebnisse festgehalten. Wenn erforderlich oder gewünscht, ist eine Ergebnisausgabe für jede Fassade und jedes Stockwerk eines Gebäudes möglich. Ergänzend zu den ausführlichen Ergebnistabellen erfolgt eine Kartendarstellung der Ergebnisse.
In der Abbildung ist die farbliche Ergbnisdarstellung für jede Fassade stockwerksbezogen im Zeitraum nachts dargestellt. Beispielhaft wurde eine Berechnung für eine Siedlung in der Nähe einer Autobahn durchgeführt.
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