Sport- und Freizeitanlagen

Wir sind Ihr Partner von der ersten Skizze bis zur erfolgreichen Umsetzung Ihres Projekts.

Von der Messung bis zur Bewertung kennen wir alle Facetten.


Sportplätze, Erlebnisbäder, Abenteuerspielplätze, …

Auch bei der Planung und dem Betrieb von Sport- und Freizeitanlagen, muss Lärmschutz mitgedacht werden. Ob Sportplatzjubel, kreischende Kinder auf der Wasserrutsche oder das fröhliche Treiben auf dem Abenteuerspielplatz – bei all diesen Aktivitäten entsteht Lärm. Durch die Aktivitäten selbst, durch begeisterte Zuschauer oder den Verkehr drumherum. Unsere Aufgabe ist es, sicherzustellen, dass diese Geräusche im Einklang mit der Umwelt stehen. Für die Bewertung der Immissionen durch Sportanlagen greifen wir auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung – 18. BImSchV – zurück. Wir achten darauf, dass alle Immissionsrichtwerte abhängig von der Umgebung eingehalten werden und sind auch mit Sonderrichtlinien wie Ruhezeitenzuschlägen bestens vertraut.

Freizeitanlagen

Bei Freizeitanlagen wie Jahrmärkten, Erlebnisbädern und Freiluftgaststätten schlagen wir eine andere Saite an: Hier steht die Freizeitlärm-Richtlinie Pate. Kinderspielplätze fallen übrigens nicht unter den Begriff der Freizeitanlagen, sofern es sich nicht um Abenteuerspielplätze handelt. Und noch etwas: Anders als im Rest Deutschlands, behandeln wir Freizeitanlagen in Niedersachsen im Sinne der TA Lärm wie nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. Aber keine Angst: Wir wissen genau, wann und wo der Spaß aufhört und der Lärm beginnt.


Wir klären die Details

Von der Messung bis zur Bewertung kennen wir alle Facetten. Und ja, selbst wenn es mal zu Beschwerden kommt – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Also, worauf warten Sie noch? Sprechen Sie uns an.