Lärmaktionsplan in Dötlingen

Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie

Ort

27801 Dötlingen 
Niedersachsen

Maßnahmen

Auswertung der Lärmkartierung

Maßnahmenplanung

Kurzfristige und langfristige Maßnahmen

Details zum Projekt

Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebunsglärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV. Die Lärmaktionspläne dienen der Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. In der 4. Runde der Lärmaktionsplanung werden alle Hauptverkehrsstraßen mit mindestens 3 Mio. Kfz pro Jahr berücksichtigt.

Durchführung

Es erfolgte eine Auswertung der Lärmkartierung und die Darstellung der vorhandenen Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen im Gemeindegebiet. Im Anschluss wurde eine Maßnahmenplanung durchgeführt. Neben kurzfristigen Lösungen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder der Einbau eines lärmminderndes Fahrbahnbelags wurden auch langfristige Lösungen diskutiert. Zusätzlich werden ruhige Gebiete festgesetzt.

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Weitere Referenzen