Lärmaktionsplan in Dötlingen
Umsetzung der 4. Stufe der Umgebungslärmrichtlinie
Ort
27801 Dötlingen
Niedersachsen
Ziel
Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen
Maßnahmen
Auswertung der Lärmkartierung
Maßnahmenplanung
Kurzfristige und langfristige Maßnahmen
Details zum Projekt
Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebunsglärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV. Die Lärmaktionspläne dienen der Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. In der 4. Runde der Lärmaktionsplanung werden alle Hauptverkehrsstraßen mit mindestens 3 Mio. Kfz pro Jahr berücksichtigt.
Durchführung
Es erfolgte eine Auswertung der Lärmkartierung und die Darstellung der vorhandenen Lärmprobleme und verbesserungsbedürftigen Situationen im Gemeindegebiet. Im Anschluss wurde eine Maßnahmenplanung durchgeführt. Neben kurzfristigen Lösungen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder der Einbau eines lärmminderndes Fahrbahnbelags wurden auch langfristige Lösungen diskutiert. Zusätzlich werden ruhige Gebiete festgesetzt.