Lärmaktionsplanung

Erhöhen Sie die Lebensqualität in Ihrer Kommune durch effektive Lärmaktionsplanung – wir unterstützen Sie dabei!

Von der ersten Analyse bis hin zur Beteiligung der Bürger – wir packen das gemeinsam an.


Proaktiv gegen Lärm

Die EU verlangt von den Kommunen, dass sie Lärmaktionspläne entwickeln, um die Lärmbelastung für Anwohner zu senken, ruhige Bereiche zu ermitteln und zu schützen. Grundlage dafür sind die Lärmkarten der Region. Die Verantwortung liegt bei der jeweiligen Gemeinde oder einer Landesbehörde (in Niedersachsen beispielsweise das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Ausnahme der Eisenbahnen und der Ballungsräume Braunschweig, Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Göttingen).

Mitreden erwünscht: Bürgerbeteiligung in der Lärmplanung

Ein wichtiger Punkt: Die Bürger sollen mitmischen, wenn es um die Lärmreduzierung geht. In der Umgebungslärmrichtlinie ist eine Bürgerbeteiligung bereits im Rahmen der Erarbeitung der Minderungsmaßnahmen vorgesehen. Entscheidungen müssen zudem offen kommuniziert werden.

Kein Limit, viele Kriterien, weitreichender Support

Im Gegensatz zu anderen Lärmarten gibt es in der Lärmaktionsplanung keine gesetzlich festgeschriebenen Grenzwerte. Vom Umweltbundesamt werden jedoch sogenannte Auslösekriterien empfohlen, die geeignet sind, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden und erhebliche Lärmbelästigungen zu mindern und langfristig abzustellen.

Von der ersten Analyse bis hin zur Beteiligung der Bürger – wir packen das gemeinsam an. Kontaktieren Sie uns für einen unverbindlichen Austausch.