Gewerbe / Industrie / Landwirtschaft

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Einkaufsmarkt, Autowerkstatt, landwirtschaftliche Betriebe, …

Im Rahmen von Genehmigungen bei Betriebsneubauten oder –erweiterungen ist häufig der Nachweis erforderlich, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm eingehalten werden. Diese richten sich nach der Gebietsausweisung, in der die sogenannte schutzbedürftige Bebauung liegt. Für die lauteste Nachtstunde (zwischen 22.00 und 6.00 Uhr) sind geringere Immissionsrichtwerte als für den Tagzeitraum (6.00 bis 22.00 Uhr) zu berücksichtigen. Im Zeitraum tags mit einem gesteigerten Ruhebedürfnis ist ein zusätzlicher Ruhezeitenzuschlag zu beachten.

Für die schalltechnische Untersuchung werden mit Hilfe einer detaillierten Betriebserhebung die Betriebsvorgänge erhoben. Gegebenenfalls werden an bereits bestehenden Betriebsteilen ergänzende Schallpegelmessungen durchgeführt. Sollten sich im Umfeld bereits Betriebe befinden, sind diese als Vorbelastung zu berücksichtigen. Die Ergebnisse der Erhebung und der Messung werden in die Simulationssoftware (SoundPLAN) übernommen und ein 3D-Rechenmodell erstellt. Sollte sich nach den ersten Berechnungen herausstellen, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte überschritten werden, wird in enger Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ein Schallschutzkonzept erstellt. Dieses kann sowohl aktive Maßnahmen wie Schallschutzwände, Einbau von Schalldämpfern, etc. als auch organisatorische Maßnahmen wie Änderungen in der Betriebsorganisation, etc. beinhalten.

Die angesetzten Randbedingungen, das ggf. umzusetzende Schallschutzkonzept sowie die Ergebnisse der Berechnungen werden in einem ausführlichen Untersuchungsbericht dargestellt. Jeder Bericht beinhaltet ausführliche Ergebnistabellen sowie eine Kartendarstellung.

Sprechen Sie uns bereits in einem frühen Planungsstadium an. Wir begleiten Sie während des gesamten Planungsprozesses und sorgen so dafür, Aufwand und Kosten möglichst gering zu halten.

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