Bebauungsplanung
Wenn es um Bauprojekte geht, ist eine sorgfältige Planung das A und O. Besonders die schalltechnischen Emissionen sollten frühzeitig ins Visier genommen werden. Je eher Sie handeln, desto besser lässt sich potenzieller Lärm eindämmen.

Vermeiden Sie teure Nachbesserungen und sprechen Sie uns frühzeitig an.
Alles was Krach macht – Straßen, Schienen, Gewerbe, …
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen müssen alle Interessen ausgewogen berücksichtigt werden. Sie benötigen dafür eine fundierte und detaillierte Dokumentation der schalltechnischen Belange? Können wir. Die Beurteilung der möglichen Lärmbelastung erfolgt dabei auf Basis der Orientierungswerte der DIN 18005. Diese Richtlinien decken sämtliche Lärmarten ab, wobei es in der Nacht für Industrie- und Gewerbelärm ein bisschen strenger zugeht – nämlich 5 dB(A) weniger als für den Straßenverkehr.

Nachbesserungen? Lieber vermeiden!
Um teure Nachbesserungen nach Projektbeginn zu vermeiden, sollte schon im Bebauungsplanverfahren der strenge Maßstab der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – kurz TA Lärm – herangezogen werden. So gehen Sie im Baugenehmigungsverfahren auf Nummer sicher. Die TA Lärm ist ein noch strengeres Regelwerk als die DIN 18005 und macht nachträglich geplante und damit deutlich aufwendigere Lärmschutzmaßnahmen zumeist unnötig. Sprechen Sie uns dazu an!
Umfassende Unterstützung in allen Phasen
Von der Präsentation der schalltechnischen Untersuchungen in den verschiedenen Gremien bis hin zur Bearbeitung und Stellungnahme bei Einwendungen: Wir stehen Ihnen tatkräftig zur Seite.
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